Einwendungen gegen Eignungsgebiete

Die Vernehmlassung zum Richtplan des Kantons Zürich gibt allen die Möglichkeit, eine Stellungnahme zuhanden der Baudirektion einzureichen. Windenergie-Gegner bieten als Hilfeleistung eine ganze Liste möglicher Einwendungen an.

Das Wohl der Menschen und der Natur im Kanton Zürich sind wichtige Anliegen. Wie wir diese am besten schützen und für die Zukunft bewahren können, darüber gibt es verschiedene Ansichten.

Auf vielfachen Wunsch haben wir gängige Einwände gegen Windenergie geprüft und ordnen diese ein. Entscheiden Sie selbst, was Sie mehr überzeugt.

«Der bescheidene Nutzen von Windkraftanlagen bei hiesigen Windverhältnissen steht in keinem Verhältnis zu den massiven negativen Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft.»

Fakten: Der Nutzen ist sehr gross

  • Im Vergleich zum enormen Nutzen der Windkraft für die Unabhängigkeit und Energiesicherheit von Menschen und Wirtschaft sind die Auswirkungen auf Natur und Landschaft minimal.
  • Keine andere Form der erneuerbaren Energieerzeugung kommt mit so wenig Platz aus.

«Windkraftanlagen stellen einen maximalen Eingriff in die Landschaft dar, weil sie mit über 200 Metern viermal so hoch sind wie herkömmliche Hochspannungsmasten und weil die drehenden Rotoren den Blick auf sich ziehen. Nachts kommen blinkende Lichter für die Flugsicherheit hinzu. Windkraftanlagen führen so zu einer massiven Entstellung unserer Landschaften.»

Fakten: Sichtbar, aber vertretbar

  • Im Vergleich zum Ertrag stellen Windenergieanlagen mit ihren langsam drehenden Flügeln einen bescheidenen Eingriff in die Landschaft dar – Stauseen oder alpine Solaranlagen beanspruchen deutlich mehr Fläche.
  • Mit ihrem schlanken Turm wirken Windenergieanlagen – speziell im Wald – für viele Menschen elegant und freundlich.
  • Lichtverschmutzung ist ein wichtiges Thema, wobei Windkraftanlagen im Vergleich zu anderen Quellen wenig Licht emittieren.
  • Lösungen sind vorhanden, so dass Blinklichter nur noch dann eingeschaltet werden müssen, wenn Flugzeuge in der Nähe sind.

«Viele Eignungsgebiete liegen in BLN Gebieten (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler), viele tangieren auch wertvolle kantonale und kommunale Schutzgebiete und Landschaftsschutzobjekte.»

Fakten: Installation auf Zeit

  • Was das Landschaftsbild betrifft, stellen Windenergieanlagen tatsächlich eine deutlich sichtbare Veränderung dar – im Wald etwas weniger als auf freien Flächen. Hier braucht es eine Güterabwägung für die nächsten 25 Jahre: Ist das Landschaftsbild höher zu gewichten, oder die Energiegewinnung und -sicherheit? Falls nach der geplanten Betriebszeit genügend andere Energiequellen zur Verfügung stehen, können die Windenergieanlagen samt Fundamenten zurückgebaut werden.
  • Ähnliches gilt für Naturschutzgebiete, ob sie direkt im Eignungsgebiet liegen oder in unmittelbarer Nähe. Es ist wichtig, dass die vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) seriös gemacht werden, um Beeinträchtigungen auszuschliessen oder zu minimieren und bei Bedarf durch geeignete Massnahmen auszugleichen. Es gibt keinen Grund, diesen Studien vorzugreifen.

«Windkraftanlagen töten Vögel, u.a. Greifvögel, Störche und Eulen. Dies sind geschützte Tierarten, die nicht im Beutespektrum der Hauskatze liegen (was teilweise zur Relativierung des Vogelschlags in Feld geführt wird) und wo teilweise bereits der Verlust weniger Exemplare den Bestand gefährden kann.»

Fakten: Umweltverträglichkeits­prüfung schafft Klarheit

  • Es ist wichtig, dass die obligatorischen UVP gemacht werden, um Gefahren für bedrohte Arten auszuschliessen oder zu minimieren. Bei Bedarf sind Massnahmen bis hin zu Abschaltungen zu treffen oder die Baubewilligung zu verweigern.
  • Der Klimawandel bedroht mehr Lebewesen in grösserem Ausmass als Windkraftanlagen. Windenergie leistet einen namhaften Beitrag zur Energiewende und hilft dadurch, die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen.

«Windkraftanlagen töten Fledermäuse, welches in der Schweiz geschützte Tierarten sind. In den Richtlinien des Artenschutzabkommens Eurobats wird explizit von Windturbinen im Wald und in Waldnähe abgeraten, während fast alle vorgeschlagenen Eignungsgebiete ganz oder teilweise im Wald liegen.»

Fakten: Tierschutz ist möglich

  • Schutzmassnahmen für Fledermäuse wie auch für bedrohte Vogelarten müssen getroffen werden, bei Bedarf sind Windenergieanlagen zu kritischen Zeiten anzuhalten.
  • Abschaltungen zum Schutz von Tieren und Menschen reduzieren den Ertrag erfahrungsgemäss nur um einige wenige Prozentpunkte.
  • Das wirtschaftliche Risiko ist durch die Investoren zu beurteilen.

«Mit dem am 9. Juni 2024 angenommenen Stromgesetz kommt den Richtplaneinträgen eine viel grössere Bedeutung zu als zuvor, da Einsprachen gegen nachfolgende Realisierungsschritte stark eingeschränkt sind. Umso gründlicher müssen die Sachverhalte und Schutzinteressen vor einer allfälligen Festsetzung im Richtplan abgeklärt werden, insbesondere was die Brutplätze und Vorkommen national prioritärer Vogelarten betrifft. Dies wurde beim vorliegenden Richtplan nicht getan und es wird für betreffende Abklärungen auf die Projektplanung verwiesen (u.a. die UVP). Nach dem Richtplaneintrag wird es für allfällige Korrekturen aber zu spät sein.»

Fakten: Im Zweifel entscheiden Gerichte

  • Wie gesagt: UVP sind vorgeschrieben, man wird die Ergebnisse nicht ignorieren können. Das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht werden im Zweifelsfall darüber urteilen, ob es Schutzmassnahmen braucht oder nicht gebaut werden darf.

«Mit einer Ausnahme (Wädenswiler Berg, Nr. 33) liegen alle Eignungsgebiete ganz oder teilweise im Wald. Der Wald ist für die Biodiversität von grosser Bedeutung. Er geniesst seit 1876 (erstes Waldgesetz) strengen Schutz und war lange Zeit für Bautätigkeiten und Industrieanlagen tabu. Auch mehrere Natur- und Umweltschutzorganisationen, welche der Windkraft positiv gegenüberstehen äussern starke Vorbehalte gegen Windkraftanlagen im Wald.
Weiter ist der Wald für viele Menschen wichtiger Erholungsraum und wird diese Funktion durch den Bau von Windkraftanlagen und Zufahrtsstrassen verlieren.»

Fakten: Die grösste Bedrohung ist der Klimawandel

  • Der Klimawandel bedroht die Biodiversität wesentlich stärker als Windkraftanlagen.
  • Die Zürcher Wälder sind Nutzwälder, bei der Festsetzung der Eignungsgebiete wurde auf die Erschliessung über bestehende Strassen geachtet.
  • Auch Freizeitaktivitäten von Menschen stellen gebietsweise eine Belastung der Wälder dar, das ist richtig, aber ohne Zusammenhang.
  • Wer schon einmal Windkraftanlagen im Wald aus der Nähe gesehen hat, weiss, dass diese keine wesentliche Beeinträchtigung für tierische und menschliche Aktivitäten am Boden darstellen. Ein Besuch in Verenafohren (DE) ist sehr empfehlenswert.

«Der an vielen Orten vorgesehene Mindestabstand von 300 m zu bewohnten Gebäuden ist völlig unzureichend. Er schützt die Anwohner nicht ausreichend vor Lärm, Schattenwurf, optischer Bedrängungswirkung, Eiswurf im Winter, nächtlicher Befeuerung und Infraschall. Sehr viele Länder kennen deshalb Mindestabstände zu Wohnbauten, die weit über 300 m liegen.»

Fakten: Infraschall ist ungefährlich

  • Sehr viele Länder sind mit dem Kanton Zürich nicht vergleichbar, was die Topografie angeht. Die Wahrnehmung von Windrädern in einer offenen Ebene ist eine ganz andere als in einem hügeligen Waldgebiet. Fixe Abstandsregelungen können dem nicht Rechnung tragen. Eine projektspezifische Betrachtung allfälliger Immissionen auf in der Umgebung liegende bewohnte Gebäude ist sinnvoller. 
  • Für die Richtplanung hat der Kanton Zürich vorsorglich bereits verschiedene Abstände von mindestens 300 Meter berücksichtigt.
  • Abschaltungen oder Rotorblatt-Heizungen eliminieren die Gefahr von Eiswurf. Trotzdem kann es Vorschriften geben, die das Aufstellen von Warnschildern in der Umgebung verlangen.
  • Beim Infraschall gibt es keine seriösen Studien, die eine negative Wirkung belegen. Es spricht einiges dafür, dass Beeinträchtigungen von der persönlichen Einstellung abhängig sind: «Wer davon überzeugt ist, dass Infraschall krank macht, könnte genau an dieser Sorge nachweislich erkranken» (Quelle). Messungen zeigen, dass die Infraschallbelastung von Windrädern im Vergleich zu Autobahnfahrten nur einen Bruchteil beträgt. (Mehr dazu)

«Liegenschaften in der Umgebung von Windparks verlieren an Wert. Dies ist durch Erfahrungen im Ausland und durch zahlreiche Studien nachgewiesen. Die Entwertung hängt vom Abstand zur Windkraftanlage ab, weshalb deutlich höhere Mindestabstände notwendig wären, als dies der Richtplanentwurf vorsieht.»

Fakten: Die Studien sind für die Schweiz nicht relevant

  • Für die Schweiz gibt es keine Studien, die eine Entwertung von Liegenschaften nachweisen.
  • Ausländische Studien, die sich auf unbewaldete Ebenen beziehen, können keine Aussage für bewaldete Hügel im Kanton Zürich machen.

«Viele Leute wollen nicht in der Nähe von Windkraftanlagen leben. Die Windparks führen zu einem Verlust von Standortattraktivität und dadurch auch einem Rückgang der Steuereinnahmen der Gemeinden.»

Fakten: Wir werden demokratisch entscheiden

  • Viele Menschen möchten in einem Land leben, das sich möglichst unabhängig und sicher mit nachhaltig erzeugter Energie versorgt.
  • Viele Menschen wollen nicht in der Nähe von Autostrassen oder von Flughäfen leben. Trotzdem werden Autostrassen und Flughäfen gebaut und ausgebaut. Die Energieversorgung ist wie Autostrassen und Flughäfen von übergeordnetem Interesse. 
  • Hat die Betreibergesellschaft Arbeitskräfte und/oder ihren Sitz in der Standortgemeinde, erhält diese zusätzliche Steuereinnahmen. Ebenso gibt es zusätzliche Einnahmen für Landeigentümer und es sollte ein Windzins für die Gemeinde ausgehandelt werden.

«Die Schweiz hat eines der schlechtesten Windpotenziale in Europa und der Kanton Zürich mit das schlechteste in der Schweiz. Schon das kleine Limmatwehr Letten in der Innenstadt von Zürich produziert so viel wie mehrere 220 Meter hohe Windturbinen, die Produktion der KVA Hagenholz entspricht der Produktion von ca. einem Dutzend solcher Turbinen und grösserer Wasserkraftwerke wie Rheinau oder Eglisau produzieren je die Strommenge die mehrere Dutzend solcher Turbinen produzieren würden.»

Fakten: Entwicklung macht Windenergie lohnend

  • Technische Fortschritte machen heute Standorte attraktiv, die früher als ungeeignet gegolten hätten. In einer Höhe von 200 oder mehr Meter über Boden sind die Windverhältnisse an vielen Orten gegeben, so dass auf Schwachwind optimierte Anlagen wirtschaftlich sind. 
  • Ein Vergleich mit anderen Produktionsarten erübrigt sich, denn es gibt keine Option, statt Windenergieanlagen zusätzliche Kehrichtverbrennungsanlagen oder Wasserkraftwerke zu bauen.
  • Die Schweiz ist nicht das Land mit dem grössten Photovoltaik-Potenzial in Europa. Trotzdem wird sich Photovoltaik (PV) zum zweiten grossen Pfeiler unserer einheimischen Energieproduktion neben der Wasserkraft entwickeln. Als Ergänzung zur sommerlastigen PV wäre Windkraft mit zwei Dritteln vom Ertrag im Winter ideal.

«Gemäss den Schätzungen der Baudirektion würden die definitiv festgesetzten Gebiete im Vollausbau maximal 5% des kantonalen Stromverbrauchs produzieren. Sie würden damit das Bevölkerungswachstum im Kanton Zürich von knapp 5 Jahren ausgleichen. Es gibt bessere und umweltfreundlichere Alternativen, diese Strommenge zu produzieren oder einzusparen.»

Fakten: Windenergie macht unabhängiger

  • Jeder Beitrag an die Unabhängigkeit und an die Sicherheit unserer Stromversorgung wird gebraucht. Ein einziges Windrad ersetzt 120 Lastwagen mit Heizöl pro Jahr, 20 bis 25 Jahre lang.
  • Windenergie ist besonders wertvoll, weil zwei Drittel im Winter anfallen – so bleiben die Stauseen länger gefüllt. 5 % ist der Jahresdurchschnitt, im Sommer ist es weniger, im Winter ist der Anteil grösser.
  • Der Stromverbrauch der Schweiz ist in den letzten Jahren gesunken, obwohl die Bevölkerung gewachsen ist, dies dank gesteigerter Energieeffizienz.

Kritik an Einwendungen der Windkraftgegner

Wie aus der Liste von Einwänden und der Beurteilung ersichtlich wird, richten sich viele Argumente gegen Windenergie im Allgemeinen und nicht gegen konkrete Eignungsgebiete oder mögliche Standorte im Kanton Zürich.

Die tiefen Erwartungen über den Nutzen wie auch die übertriebenen Befürchtungen zu den Gefahren beruhen in der Regel auf veralteten oder falsch interpretierten Studien. Technologische Fortschritte werden übersehen oder ignoriert.

Die Windenergie muss die Energieversorgung nicht alleine sicherstellen, sondern im Zusammenspiell mit der Wasserkraft und der Photovoltaik – sie ist hierzu eine ideale Ergänzung, auch wenn der Beitrag im einstelligen Prozentbereich liegt. Wobei die letzte Einwendung auch ein mangelndes Verständnis für Zahlen erkennen lässt: 5 % sind ein Zwanzigstel – wer würde in einem Fussballteam mit 20 Spielern gerne auf einen Zwanzigstel verzichten, wenn es um das wichtigste Spiel geht? Und vor allem, wenn es sich um den Torhüter oder die Topscorerin handelt?