Auftrag Volk und Bund (2017), Richtplanung mit dem Abschluss im Kantonsrat (demnächst), anschliessend dann die Nutzungsplanung mit vielen weiteren Schritten bis zur Realisierung von Projekten

Windenergie: Planung und Entscheide im Kanton Zürich

Das Planungs- und Entscheidungsverfahren ist ein fortlaufender Prozess, das Titelbild zeigt die wichtigsten Etappen. Wir übernehmen die Begriffe und die kommunizierten Termine des Kantons Zürich und versuchen, die für die Bevölkerung wesentlichen Schritte hervorzuheben.

Richtplanung und Nutzungsplanung

Wie für alle komplexen Projekte, gibt es ein Phasenmodell, das vom Groben zum Detail geht.

  • Richtplanung: Eignungsgebiete werden festgelegt und im Richtplan eingetragen, quasi als Bauzonen für Windräder. Die Erkenntnisse wurden bis heute laufend vertieft und die Resultate angepasst. Unter anderem wurden Naturschutzgebiete, Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden, Strassen, Schienen, Stromleitungen und die Bedürfnisse der Luftfahrt bereits berücksichtigt und Gebiete entsprechend ausgeschlossen. Verantwortlich für diese Aufgabe und die Finanzierung ist der Kanton.
  • Nutzungsplanung: Eignungsgebiete müssen in der Folge von Planern, Investoren und Betreibern für Windparks beurteilt werden. Falls auch deren Einschätzung positiv ausfällt, braucht es bis zu einem realisierbaren Projekt und einer Baueingabe ein Vielfaches an Know-how, Abklärungen und Planungsaufwand. Von Windmessungen über die genaue Standortwahl mit Bodenuntersuchungen und Erschliessung bis zur umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entstehen beträchtliche Kosten. Genau wie bei einem Hausbau sind diese von Unternehmen zu tragen, seien es private oder Energieversorger. Gemeinden und Kantone sind zuständig für die Überprüfung und die Bewilligung.

So umfangreiche Projekte brauchen Geduld und Vertrauen bis zu einer relativ weit fortgeschrittenen Planung, welche auf klaren Fakten basiert. Die Windenergie-Gegnerschaft macht es sich leider oft einfach, agiert basierend auf Vermutungen und vielfach längst widerlegten Behauptungen, verweist auf Einzelfälle, bei denen etwas schlecht gelaufen ist, und fordert vorab Sicherheit zu Fragen, die sinnvollerweise erst in späteren Phasen geklärt werden.

Gewissheit braucht Zeit

Nicht nur Investoren und Projektplanende, sondern auch Naturschützer erhalten erst mit der Zeit Aufschluss über Konsequenzen für Fauna, Flora und Boden, ob Risiken überhaupt bestehen und wie sie gegebenenfalls behoben, minimiert und kompensiert werden können. Wir sind sicher: Im Dialog zur rechten Zeit kann sogar ein gesamthafter Mehrwert geschaffen werden.

Gleich geht es auch jenen, die angesichts der Hunderttausenden realisierter Windenergieanlagen überzeugt sind, dass gute Lösungen möglich sind, sowie jenen, die die Dringlichkeit im Fokus haben, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Energieversorgung lokal stärker und sicherer zu machen. Es hat gravierende Folgen, wenn Projekte gar nicht erst angepackt oder mit allen juristischen Mitteln verzögert werden. – Jedes Jahr zählt. 

Für sämtliche Interessensgruppen ist es wichtig, dass sie einbezogen werden, dass Bedenken und Chancen ernsthaft geprüft sowie phasengerecht, konstruktiv und speditiv bearbeitet werden. Nur so werden gute Lösungen erreicht. Und falls sich relevante Hinderungsgründe zeigen, muss ein Projekt aufgegeben werden; je schneller, desto besser.

Nächste Schritte

In der Vernehmlassung der Richtplanung vom Juni bis Oktober 2024 wurde eine Flut von Stellungnahmen eingereicht. Gemäss Planung des Kantons erscheint der Mitwirkungsbericht dazu bis Ende 2025, mit einer Beurteilung der Stellungnahmen und Anträge. Auf dieser Grundlage stellt der Regierungsrat anschliessend seinen Antrag an den Kantonsrat.

Der Kantonsrat entscheidet

Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über die Eintragung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan.

Windmessungen

Bereits laufen an einzelnen Standorten Gespräche mit Gemeinden und Grundbesitzenden sowie Vorabklärungen, insbesondere Windmessungen. Der Windatlas gibt zwar für den Kanton Zürich schon gute Anhaltspunkte für erwartbare Windstärken, er basiert aber nicht auf flächendeckenden Messungen, sondern auf Modellrechnungen. Obwohl diese der Realität sehr nahe kommen dürften, brauchen Investoren mehr Sicherheit für jeden einzelnen Standort und für die Hersteller der Windenergieanlagen genaue Daten für die Auslegung. Darum lässt sich die Wirtschaftlichkeit eines Windparks nur mit eigens erhobenen Messdaten sicherstellen.

In Verenfohren gibt es bereits mehrjährige Erfahrungswerte aus dem Betrieb von Windenergieanlagen. Jetzt ist ein weiterer Windpark auf einem benachbarten Hügelzug geplant und eingegeben worden. Obwohl bereits reale Betriebsdaten aus der Gegend vorliegen, wurden sogar zwei unabhängige Berater mit Windstudien beauftragt.

Erfahrungen anderer Kantone

Im Jahr 2017 wurden die Kantone vom Bund beauftragt, eine Windenergieplanung voranzutreiben. Dies aufgrund der Volksentscheide zur Energiewende und aufgrund der Klimaabkommen.

Der Kanton Zürich geht für einmal nicht voran, im Vergleich mit den meisten Deutschschweizer Kantonen ist er bei der Richtplanung zwei bis vier Jahre im Rückstand, im Vergleich mit den westschweizer Kantonen und bei konkreten Projekten sogar noch mehr. Umso wichtiger ist es, jetzt zielgerichtet vorwärts zu machen.

Erfolgsrezepte kopieren

Dies ist auch möglich, da wir sehr gut von der Arbeit anderer Kantone lernen können. So wurden bisherige Planungen für die Zürcher Potenzial- und Eignungsgebiete vom Bund als äusserst fundiert und solide gewürdigt und viele Erkenntnisse aus den Planungs- und Bewilligungsprozessen in anderen Kantonen flossen in das Energiegesetz ein.

Energiesicherheit zentral

Für Zürich, als Kanton mit der grössten Bevölkerung und Wirtschaft, ist eine sichere Energieversorgung besonders wichtig. Wir sind also gut beraten, alle einheimischen Energieressourcen zu nutzen, darunter auch moderne Windenergieanlagen. Dies umso mehr, weil mit dem Heimfall der Wasserkraftwerke an die Bergkantone in den nächsten 10 bis 20 Jahren wesentliche Beteiligungen des Kantons Zürich wegfallen werden.


Bisherige Meilensteine

Quellen zum Vorgehen im Kanton

Kanton Zürich: Themenseite Windenergie