Die in einigen Zürcher Gemeinden durch Gegner der Windenergie herbeigeführten Abstimmungen über Mindestabstände von Windenergieanlagen zu bewohntem Gebiet bleiben wirkungslos. Das Baurekursgericht hat am 9. April 2026 geurteilt, dass die Planung von Windenergiegebieten in erster Linie Sache des Kantons ist. Gemeinden dürfen die kantonalen Vorgaben im Richtplan nicht durch eigene, strengere Regeln aushebeln. Pauschale Abstandsregeln in der Bau- und Zonenordnung (BZO) sind also rechtlich nicht zulässig, denn sie würden übergeordnetem Recht widersprechen. Zudem fehle den Gemeinden die Kompetenz, Bauvorschriften für Gebiete ausserhalb der Bauzonen zu erlassen, hielt das Baurekursgericht fest.
Die Urteile des Gerichts haben Signalwirkung für den ganzen Kanton Zürich. Damit erübrigen sich ähnliche Vorhaben zur Verhinderung von erneuerbarer einheimischer Energie in weiteren Gemeinden. Die Taktik der Gegner, mit sachlich und rechtlich nicht haltbaren Begründungen den Fortschritt und die Energiewende zu verhindern, zieht damit nicht länger.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können vor Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Weitere Informationen dazu finden sich hier im Tages-Anzeiger oder in diesem Artikel von swissinfo.ch.
